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Energieversorger

Schon heute für morgen handeln.

Energieversorger Markteintritt: Start Up

Ihr energiewirtschaftlicher Infoblog

Im Energiemarkt und dessen Regelwerk gibt es große und andauernde Änderungen. Dies stellt uns, unsere Kunden und alle Marktpartner bei der täglichen Arbeit vor viele Herausforderungen. Einige Antworten auf diese haben wir in unserem Blog zusammengetragen.

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StromPBG: Erläuterung


Eintrag vom: 09.05.2023
Erläuterungen für Verbraucher

1. Die Strompreisbremse liegt bei 40 Cent/kWh (brutto) und gilt nur für 80 % des Vorjahresverbrauchs bei einem Jahresverbrauch weniger als 30.000 kWh.
2. Die Strompreisbremse liegt bei 13 Cent/kWh (netto) und gilt nur für 70 % des Vorjahresverbrauchs bei einem Jahresverbrauch mehr als 30.000 kWh.
3. Die Gaspreisbremse liegt bei 12 Cent/kWh (brutto) und gilt für 80% des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 2023.

Die Preisbremsen gelten ab dem 01.03.2023 rückwirkend zum 01.01.2023.

Energieversorger müssen bis 01.03.2023 ihre Kunden über die Entlastungen informieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Energiepreisbremse nicht garantiert, dass Verbraucher immer den günstigsten Tarif erhalten werden. Verbraucher sollten sich daher regelmäßig über die aktuellen Tarife informieren und gegebenenfalls den Anbieter wechseln, um von günstigeren Angeboten zu profitieren.

Hier finden Sie weitere Informationen: Bundesregierung.de

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